Rechtsstelle Mitgliederinfo Behandlungsvertrag
Referierende: RA Hirschmüller und Ursula Jahn-Zöhrens, DHV
Haben Sie Fragen zur korrekten Erstellung eines Behandlungsvertrags?
Der neue Hebammenhilfevertrag nennt als Voraussetzungen zur Leistungserbringung (§ 7 Abs1) die Aufklärung, Einwilligung und den Abschluss eines Behandlungsvertrags mit der Versicherten. Das führt zu vielen offenen Fragen bei unseren Mitgliedern. Aus diesem Grund bietet die DHV-Rechtstelle am Mittwoch, 28. Januar 2026 10:00-11:30Uhr die Möglichkeit in einer offenen Runde Fragen rund um Behandlungsverträge zu stellen.